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| 29.06.2013, Werneuchen - Entwurf einer Vereinbarung zum Projekt Bilderzyklus „Gegenwart aus dem 3. Reich“ im Hangar 3 der Stadt Werneuchen 
Beschreibung: Im Jugend-, Sport- und Freizeitzentrum (Hangar 3) werden 4 Bilder des Zyklus „Gegenwart aus dem 3. Reich“ von Rainer Düvell als Dauerausstellung präsentiert. Der Zyklus wurde ursprünglich im Jahr 1997/ 1998 am Potsdamer Platz mitten in Berlin ausgehangen. Dieser Ort liegt in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Luftfahrtministerium, wo auch Entscheidungen zum Standort des ehemaligen Fliegerhorstes in Werneuchen getroffen wurden. Der Bilderzyklus thematisiert die Auseinandersetzung mit den Spuren und der Präsenz aus der Kriegszeit und der eigenen Haltung und Verantwortung für das Heute. Wofür das Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Werneuchen ein ausdrucksvolles Beispiel gibt. Zum Ausdruck gebracht wird das Spannungsfeld zwischen der Tragik des Ortes mit seinen zerstörerischen Folgen und dem Leid für die Menschen sowie die mit der Fliegerei verbundene Euphorie und Begeisterung. Dabei bringt das Feuer seine doppelte „Funktion“, einerseits als zerstörende Kraft, andererseits als Transformationskraft für einen Neubeginn, zum Ausdruck. Das rot gelbe Bild des Zyklus steht symbolisch für die ungebändigte Lebenskraft des schöpferischen Neuanfangs. Für das Projekt stellt Herrn Rainer Düvell, Emser Straße 17 a. 10719 Berlin der Stadt Werneuchen, Am Markt, 16356 Werneuchen 4 seiner Bildes des Zyklus „Gegenwart aus dem 3. Reich“ zur Verfügung. Folgende Vereinbarungen werden getroffen: 1 Überlassung und Verwendung 1. Rainer Düvell stellt der Stadt Werneuchen folgende Bilder ab dem 1.3.2013 zur Verfügung: 4 Bilder Acryl auf Hartfaser 2 Bilder Gesamtfläche 3.6 m x 2 m 2 Bilder Gesamtfläche 4.0 m x 2 m 2. Der Wert eines Bildes beträgt 10.000 € zzgl. 7% Mwst. also in Summe 4 x 10.700 €, das bedeutet 42.800 €. (Versicherungswert). Aufgrund des bereits vor 8 Jahren benannten Preises von 5.000 € je Bild steht der Urheber zu diesem Preis, auch wenn es bisher in den letzten 8 Jahren keinerlei Zahlung gab. Das bedeutet je Bild beträgt der Preis 5.000 € zzgl. 7 % MwSt., also 5.350 €. 3. Die Bilder dürfen weder zur Nutzung an Dritte weitergegeben noch seitens der Stadt Werneuchen vermietet oder verkauft werden.
4. Wenn ein Kaufinteressent ein Bild der 4 im Hangar präsentierten Bilder kaufen möchte, dann kann dies erfolgen, solange eine Schenkung an die Stadt Werneuchen nicht erfolgt ist.
5. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt seitens Herrn Düvell Bedarf besteht, für einen begrenzten Zeitraum einen Teil der geschenkten Bilder andernorts zu präsentieren stimmt die Stadt Werneuchen dem zu (z.B. in einer Ausstellung zum Werk von Rainer Düvell). -
2 Projektkosten/Eigentumsübergang 1. Der Beginn der Laufzeit des Projektes wird mit dem Zeitpunkt des Ausstellens der 4 Bilder im Hangar 3 im Juli 2005 festgelegt. Eine Vergütung für die Ausstellung erfolgt ab 01.03.2013. Jeweils im März wird die jährliche Summe von 3.000 € (inkl. 7% o. 19 % MwSt.) überwiesen. Siehe 3. Nach Zahlung einer Nutzungsgebühr von jeweils 5.000 € fällt ein Bild in das Eigentum der Stadt Werneuchen. Nach Zahlung von 20.000 € gehören alle 4 Bilder der Stadt Werneuchen 3. Bankverbindung Rainer Düvell , MLP Bank, Kto. Nr. : 4.479.789.308, BLZ: 67.230.000 4. Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden 1. Der Projektauftraggeber, die Stadt Werneuchen, verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den 4 Bildern. Sollten die Bilder durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Käufer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Die Stadt Werneuchen verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen. 2. Jede Beschädigung oder Verlust der 4 Bilder ist dem Urheber sofort schriftlich anzuzeigen. 5. Rücktritt Der Urheber ist zum sofortigen Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt, wenn Regelungen der Vereinbarung verletzt werden. Die Bilder sind nach Rücktritt von der Vereinbarung unverzüglich an den Urheber zurück zu geben. 6 Zusätzliche Vereinbarungen Sofern ein Sponsor gewonnen werden kann, kann die komplette Nutzungsgebühr aller 4 Bilder auch zu einem früheren Zeitpunkt vereinbart abgelöst werden. 7. Schlussbestimmung Diese Vereinbarung bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten inhaltlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden. B. Horn Bürgermeister R. Düvell Künstler Werneuchen, den 30.3.2013 Berlin, den 30.3.2012 |
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Festschrift zum 250. Geburtstages des Dichterpastors F.W.A. Schmidt

Werneuchen-Aus alter Zeitist ein Buch zur Geschichte der Stadt Werneuchen

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